Minusstunden: Was sie bedeuten und wie man damit umgeht

In der Arbeitswelt ist der Begriff der „Minusstunden“ weit verbreitet, doch was bedeutet er genau? Minusstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer weniger arbeitet als vertraglich vereinbart. Das kann verschiedene Gründe haben, und nicht immer ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich. Dieser Blog-Artikel beleuchtet, wie Minusstunden entstehen, welche Konsequenzen sie haben können und wie man sie am besten handhabt.

Was sind Minusstunden?

Minusstunden sind das Gegenteil von Überstunden. Während Überstunden anfallen, wenn ein Mitarbeiter mehr arbeitet als vertraglich festgelegt, entstehen Minusstunden, wenn weniger Stunden geleistet werden. Das führt zu einer negativen Bilanz auf dem Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers.

Wie entstehen Minusstunden?

Die Entstehung von Minusstunden kann auf verschiedene Weisen geschehen, wobei es entscheidend ist, wer das Verschulden dafür trägt:

1. Annahmeverzug durch den Arbeitgeber: Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freigibt, zum Beispiel weil es nicht genug Arbeit gibt, spricht man von Annahmeverzug. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer seine Arbeit vertragsgemäss angeboten, aber der Arbeitgeber konnte oder wollte sie nicht in Anspruch nehmen. Da der Arbeitnehmer keine Schuld trägt und er durch das Angebot der Arbeitsleistung den Arbeitsvertrag erfüllt hat, darf ihm diese Zeit nicht als Minusstunden angerechnet werden.

2. Abwesenheit des Arbeitnehmers: Nimmt der Arbeitnehmer freiwillig frei, ohne dass dies im Arbeitsvertrag oder durch eine andere Vereinbarung gedeckt ist, entstehen ebenfalls Minusstunden. In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer die Verantwortung, weil er die Minusstunden verursacht hat.

Konsequenzen von Minusstunden

Die Konsequenzen von Minusstunden hängen davon ab, wer für deren Entstehung verantwortlich ist:

Wenn die Minusstunden entstanden sind, weil der Arbeitgeber die Leistung des Arbeitnehmers nicht angenommen hat, dann befindet sich der Arbeitgeber gemäss Art. 324 OR im Annahmeverzug und darf weder die Minusstunden vom Lohn abziehen noch den Arbeitnehmer zur Nachleistung zwingen.

Sind allerdings die Minusstunden durch das Verschulden des Arbeitnehmers entstanden, zum Beispiel weil er zu spät zur Arbeit erschienen ist, den Arbeitsplatz zu früh verlassen oder zu viel Ferien bzw. Freitage bezogen hat, hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, einen Lohnabzug vorzunehmen. Das bedeutet, dass die nicht geleisteten Stunden vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen werden können, oder der Arbeitnehmer verpflichtet werden kann, die Minusstunden nachzuarbeiten. Oft wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer die Stunden nachgeholt werden müssen.

Verfall von Minusstunden

Der Verfall von Minusstunden ist gesetzlich nicht explizit geregelt. In der Praxis hat sich jedoch eine Faustregel etabliert, dass Minusstunden innerhalb von zwei bis drei Monaten nachgeholt werden sollten. Dies bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer Klarheit und Sicherheit im Umgang mit negativen Arbeitszeitkonten.

Massnahmen zur Vermeidung von Minusstunden

Um Minusstunden effektiv zu verwalten und Missverständnisse zu vermeiden, sind folgende Massnahmen sinnvoll:

1.Genaue Zeiterfassung und Protokollierung der Absenzen: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu erfassen (siehe Art. 46 ArG). Es ist wichtig, auch die Absenzen und deren Gründe genau zu dokumentieren. So kann im Streitfall nachvollzogen werden, wie die Minusstunden entstanden sind und wer dafür verantwortlich ist.

2. Jahresarbeitszeitmodell (JAZ): Ein Jahresarbeitszeitmodell bietet eine flexible Lösung, um Minusstunden zu vermeiden. Dabei werden Über- und Minusstunden über das ganze Jahr hinweg ausgeglichen, sodass es am Ende des Jahres eine ausgeglichene Bilanz gibt.

3. Vertragliche Regelungen: Klare vertragliche Regelungen können helfen, Unklarheiten vorzubeugen. Es sollte festgelegt werden, wie mit Minusstunden umzugehen ist und welche Fristen für das Nachholen gelten.

Minusstunden bei Kündigungen

Spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen alle offenen Minusstunden, die durch das Verschulden des Arbeitnehmers entstanden sind, finanziell ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass die nicht geleisteten Arbeitsstunden vom letzten Gehalt des Mitarbeiters abgezogen werden. Dieser Abzug stellt sicher, dass der Arbeitnehmer nur für die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlt wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die genaue Höhe der Minusstunden zu ermitteln und den entsprechenden Betrag korrekt in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

Fazit

Minusstunden können in jedem Unternehmen vorkommen, doch ihr Umgang sollte fair und transparent sein. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von klaren Regelungen und einer genauen Dokumentation. So wird sichergestellt, dass Minusstunden nicht zu Konflikten führen und im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben behandelt werden.

Für weitere Informationen zum Thema Minusstunden und wie man sie effektiv verwaltet, melden Sie sich gerne bei uns – wir helfen Ihnen dabei, die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und unterstützen Sie bei der Umsetzung.