Wem gehört der Apfel? Rechtsstreit zwischen IGE und Apple

Dass Apple in Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist, ist nichts Neues. Insbesondere wenn es um den Schutz von geistigem Eigentum geht, wie Marken oder Patenten. 

Nun ist auch unter anderem der Schweizer Obstverband betroffen sowie alle, die einen Apfel als Logo benutzen möchten.

Was ist genau passiert?

Apple beansprucht weltweit den Schutz eines Schwarz-Weiß-Bildes eines Apfels und möchte dieses Recht auch in der Schweiz durchsetzen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE), zuständig für die Markeneintragung in der Schweiz, hat jedoch in wichtigen Punkten Einspruch gegen den entsprechenden Antrag von Apple erhoben. Apple hat daraufhin das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen angerufen und kämpft gegen die Entscheidung an. Im April wurden die Plädoyers beider Seiten gehalten, aber ein Urteil steht noch aus und sollte in den nächsten Monaten veröffentlicht werden.

In diesem Fall geht es viel mehr als um einen reinen Markenstreit: Es geht um den Markenschutz von ganz normalen Naturprodukten wie nämlich einem Apfel, also um den Markenschutz eines Gemeinguts.

Apple hat auch in der Schweiz bereits zahlreiche Marken in Bezug auf den Namen "Apple" oder auf das Bild eines Apfels geschützt, wie man aus dem Markenregister sehen kann. Konkret bedeutet das, dass die Verwendung des Namens "Apple" oder die Nutzung eines Apfels als Bildmarke bereits für viele Produkte und Dienstleistungen untersagt ist.

In diesem Fall behauptet Apple, dass es sich bei dem Bild des Apfels um eine "künstlerische Darstellung" handelt und speziell um einen Granny-Smith-Apfel. Das IGE betrachtet es jedoch lediglich als eine "naturgetreue Abbildung" eines beliebigen Apfels. Apple beansprucht nicht nur die Rechte für den grünen Apfel, sondern für Äpfel in allen Farben.

Sollte der Einspruch des IGE zurückgewiesen werden und Apple Recht bekommen, hätte diese Entscheidung eine sehr grosse Reichweite: Die Nutzung eines Gemeingutes – wie ein Apfel – wäre dann sehr eingeschränkt und nur dem Technologiekonzern aus Cupertino vorbehalten. Auch der Schweizer Obstverband wäre dann in der Situation, das seit Jahren verwendete Logo ändern zu müssen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht jedoch den Einspruch gutheissen, wäre dies ein klares Bekenntnis zu Einschränkungen von Markenrechten zu Gunsten der Allgemeinheit und auch zu Gunsten unserer Kulturgüter.

Wir bleiben auf die Veröffentlichung des Urteils gespannt und wenn Sie inzwischen wissen möchten, ob und wie Sie Ihre Marke schützen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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