Swissness - die rechtlichen Anforderungen für "Swiss Made"

"Swiss Made" ist eine Kennzeichnung, die weltweit mit hervorragender Qualität, Präzision und Tradition assoziiert wird, insbesondere bei Luxusuhren, Schmuck, Lebensmitteln und anderen hochwertigen Produkten aus der Schweiz. Damit ein Produkt diese begehrte Bezeichnung tragen darf, müssen strenge rechtliche Anforderungen erfüllt werden, um sicherzustellen, dass die Verbraucher ein authentisches Qualitätsprodukt erhalten, das seinen Ruf verdient.

Die rechtlichen Grundlagen sind im Markenschutzgesetz verankert. Seit 2017 ist klar definiert, was Swissness bedeutet und welche Anforderungen zu erfüllen sind.

 Gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) gibt es spezifische Regeln und Kriterien, die bei der Verwendung des Begriffs "Swissness" zu beachten sind. "Swissness" steht für die Schweizer Identität und Qualität und soll den Verbrauchern signalisieren, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung aus der Schweiz stammt.

Hier sind einige der Hauptkriterien, die erfüllt sein müssen, um ein Produkt als "Swiss Made" zu bezeichnen oder mit dem Schweizerkreuz zu schmücken:

Schweizer Herstellung:

Um das begehrte "Swiss Made"-Label zu erhalten, müssen bei Produkten oder Dienstleistungen mindestens 60% ihrer Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Dieser Aspekt bezieht sich sowohl auf die Produktions- als auch auf die Fertigungskosten. Dies gewährleistet, dass ein erheblicher Teil der Wertschöpfung in der Schweiz erfolgt und somit ein authentisches Schweizer Erzeugnis sichergestellt ist.

Neben den Herstellungskosten muss auch mindestens 60% der Wertschöpfung in der Schweiz stattfinden. Die Wertschöpfung bezieht sich auf die Summe aller Aktivitäten und Dienstleistungen, die zur Herstellung des Endprodukts führen. Hierbei werden beispielsweise die Kosten für Forschung, Entwicklung und Design in die Berechnung einbezogen. Durch diese Regel soll sichergestellt werden, dass die Innovation und kreative Arbeit, die hinter dem Produkt stehen, ebenfalls in der Schweiz stattfinden.

Regelungen für Lebensmittel:

Die Kennzeichnung "Swiss Made" für Lebensmittel erfordert, dass mindestens 80% der Zutaten aus der Schweiz stammen. Jedoch wurden aufgrund des Drucks aus der Nahrungsmittelindustrie vom Gesetzgeber über 60 Ausnahmen genehmigt. Rohstoffe, die in der Schweiz nur begrenzt oder gar nicht angebaut werden, sind von der 80%-Regelung ausgenommen. Daher behält der bekannte Schokoriegel Ragusa sein Schweizerkreuz, da Kakao und Haselnüsse hierzulande nicht ausreichend in Menge und Qualität vorhanden sind. Allerdings stammen Zucker und Milch weiterhin aus der einheimischen Landwirtschaft. Auch der Fall "Toblerone", der jetzt in der Slowakei produziert wird, hat Aufmerksamkeit erregt, weil nun nicht mehr die Anforderungen von Swissness erfüllt sind.

Schweizer Uhrwerk:

Im Uhrensegment ist das Uhrwerk von großer Bedeutung. Um als "Swiss Made" eingestuft zu werden, muss ein Großteil des Uhrwerks, normalerweise mindestens 50%, in der Schweiz hergestellt sein. Das Schweizer Uhrwerk ist weltweit bekannt für seine Präzision und Qualität.

Einhaltung internationaler Handelsabkommen:

Die Verwendung von "Swiss Made" unterliegt auch internationalen Handelsabkommen und Schutzmaßnahmen, um Missbrauch oder unfairen Wettbewerb zu verhindern.

Missbrauch und Sanktionen:

Das MSchG sieht strenge Strafen bei Missbrauch des "Swiss Made"-Labels oder der Swissness-Regeln vor. Unternehmen oder Personen, die unlautere Methoden verwenden, um die Herkunft ihrer Produkte zu verschleiern, oder falsche Angaben machen, müssen mit Geldbußen oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Schweiz nimmt den Schutz ihrer Identität und Herkunftsangaben ernst, um das Vertrauen der Verbraucher zu bewahren.

Zusammenfassung

Insgesamt dienen die Swissness-Regeln gemäß dem MSchG dazu, die Bedeutung und den Wert der Schweizer Herkunftsangabe zu wahren und den Verbrauchern die Gewissheit zu geben, dass Produkte und Dienstleistungen mit dem "Swiss Made"-Label authentisch aus der Schweiz stammen und höchste Qualitätsstandards erfüllen. Durch die Einhaltung dieser Regeln kann die Schweizer Wirtschaft weiterhin von ihrem guten Ruf als vertrauenswürdiger Hersteller profitieren und weltweit Anerkennung finden.

 "Swiss Made" steht für hervorragende Qualität und Tradition, und Produkte, die dieses Label tragen möchten, müssen strenge rechtliche Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass Verbraucher ein authentisches Qualitätsprodukt erhalten, das seinen Ruf verdient. Möchten Sie wissen, ob Ihr Produkt auch die Swissness-Anforderungen entspricht? Wir können Sie gerne dabei unterstützen und für Sie die rechtliche Lage prüfen.

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Markenschutzgesetz (MSchG): https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2013/909/de