Risiken im Zollgeschäft / Import Schweiz

Schweizerische KMUs sind stark gefordert, wenn sie im internationalen Geschäftsfeld tätig sind. Im Importgeschäft mit der Schweiz sind umfangreiche gesetzliche Zollvorgaben im Vorfeld zu prüfen, um sicherzustellen, dass diese eingehalten werden.

Den Unternehmen ist meistens die importseitige Zollabwicklung nicht sehr geläufig, weil meistens die Waren bei der Zollbehörde von einer Speditionsfirma angemeldet werden und hier das Schweizerische Unternehmen keine Berührungspunkte hat.

Erst am Ende des Zollprozesses erhält das Unternehmen die Veranlagungsverfügung Zoll &MWST in elektronischer Form.

Anfallende Zollabgaben wie auch die Mehrwertsteuerabgaben werden direkt, falls vorhanden, über das ZAZ-Konto des Schweizerischen Unternehmens erhoben.

Wenn das Unternehmen nicht weiss, ob die Zollabgaben korrekt erhoben wurden, besteht hier ein Risiko, dass entweder zu viel oder zu wenig Zollabgaben erhoben wurden.

 

Zolltarifnummer/Zolltarifierung

Die Zolltarifnummer, die im Handelsverkehr weltweit angewandt wird, dient der Identifikation und Einreihung von Waren in den Zolltarif (systematisches Warenverzeichnis).

Jede erdenkliche Ware wird anhand ihrer Beschaffenheit, Aufmachung, Material einer Zolltarifnummer zugeordnet. Die Zolltarifnummer bestimmt auch den Zoll-MwSt.-Ansatz und eventuell weitere Abgaben, die erhoben werden können, sowie wichtige Hinweise auf Bewilligungspflicht, Verbote, Zollkontingente etc.

Wenn ein Unternehmen Waren in die Schweiz importiert, gilt das Unternehmen als Importeur und dieser ist verantwortlich für die korrekte Tarifierung der Waren. Hier gilt es, die korrekte Zolltarifnummer für das jeweilige Produkt zu eruieren.

 

Zollabgaben

Häufig tritt es auf, dass eine Ware falsch deklariert wird, d. h. es wird die falsche Zolltarifnummer bei der Importabwicklung angegeben. Meistens erledigen die Zollformalitäten Zolldeklaranten einer Zollagentur oder eines Speditionsbetriebes, manchmal diverse Zollagenten und Speditionsbetriebe und es liegen nicht die korrekten Verzollungsinstruktionen vor. Dies kann zu falschen Zollabgaben führen, da entweder zu hohe oder zu niedrige Zollabgaben erhoben werden, was bei einer Kontrolle durch die Zollbehörde zu teuren Nachzahlungen führen kann. Werden hingegen zu hohe Zollabgaben entrichtet, kann es zu Nachteilen bei der Kalkulation des Produktes kommen (zu hoher VK-Preis).

 

Zollpräferenzen

Präferenzen im Zollgeschäft sind gemeinsam abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen Ländern, die zu gewährten Vergünstigungen der Zollabgaben, oftmals auch zu keinen Zollabgaben führen.

Um in den Genuss einer solchen Präferenz zu kommen, müssen die sogenannten Präferenznachweise im Moment des Importes vorliegen. Hier gilt im Vorfeld sicherzustellen, dass diese für die Verzollung vorliegen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die vollen Zollabgaben durch den Importeur zu begleichen sind.

Gemäss einer Online-Umfrage durchgeführt vom SECO im Jahr 2021 wurde festgestellt, dass Schweizer Importeure insgesamt 400 Millionen jährlich an Zöllen bezahlen, die nicht nötig wären aufgrund der bestehenden Freihandelsabkommen.

 

Incoterms/Lieferklauseln

Die Incoterms/Lieferklauseln sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware das Transportrisiko trägt (Gefahrübergang). Auch regeln sie, wer sich um die Zollformalitäten kümmern muss.

Sie enthalten eine klare Regelung der Vertragsverpflichtung, allerdings führt die Anwendung der 11 Incoterms-Klauseln immer wieder zu Missverständnissen, wodurch für die Beteiligten zusätzliche Risiken, Aufwände und Kosten entstehen.

Um solche Situationen zu vermeiden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden die Incoterms verstehen und die verschiedenen Klauseln korrekt anwenden.

 

Verzollungsinstruktionen

Die meisten Unternehmen vergeben ihre Importabwicklung einem Zolldienstleister, der die Verzollung für das Unternehmen erledigt.

Die meisten Dienstleister verlassen sich, sofern keine Verzollungsinstruktion vorliegt, auf die Angaben der Handelsrechnung oder dem Ausfuhrformular. Diese Angaben sind teilweise nicht korrekt und führen im Nachgang zu Korrekturen der Veranlagungsverfügung durch das Unternehmen.

Die Verzollungsinstruktion dient der korrekten Verzollung der Waren. Diese sollten alle relevanten Angaben enthalten, wie Zolltarifnummer, evtl. ZAZ-Konto (sofern eines vorhanden ist), ob die Ware präferenzbegünstigt ist etc.

 

Zollgesetzgebung

Es ist den Importeuren sehr zu empfehlen, sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren, denn jedes Erzeugnis kann anderen Bestimmungen/Verordnungen unterliegen. Als Beispiele können Einfuhrbewilligungspflicht, Lebensmittelgesetz, Verordnungen aus dem Veterinärwesen/Pflanzenschutz genannt werden. Immer wieder kommt es vor, dass Waren im Moment der Verzollung blockiert sind, weil eine Einfuhrbewilligung fehlt. Diese dann nachzureichen, ist mit Aufwand und unnötigen Kosten verbunden.

 

Kontrolle der Veranlagungsverfügungen nach dem Verzollungsprozess

Viele Unternehmen sind der Meinung, dass die Belege durch die Zollbehörde ausgestellt werden, und glauben, dass die Angaben korrekt sind. Die Verzollung wird aber meistens durch einen Zolldienstleister vorgenommen, der die Angaben im Verzollungssystem eingibt. Diese können aber auch falsch sein, z. B. durch einen Fehler oder durch fehlende Verzollungsinstruktion. Daher ist es wichtig, die Belege auf ihre Richtigkeit zu prüfen und bei Widersprüchen im Rahmen der Frist von 60 Tagen bei der Eidg. Zollverwaltung eine Korrektur zu verlangen.

 

Veranlagungsverfügung Import

Vom Importeur muss zwingend nach dem Verzollungsprozess die Veranlagungsverfügung Zoll & MWST in elektronischer Form aufbewahrt werden. Dies ist der rechtsgültige Nachweis über die Verzollung. Es gibt immer wieder Unternehmen, die sich dessen nicht bewusst sind, und bei einer Kontrolle durch die Zollbehörde kann dies zu Problemen führen.

 

Fazit

Das Zollwesen ist wie ein Regenwald: reich an Gefahren und Stolperfallen und die Wege sind oft gut versteckt. Den richtigen Pfad durch den Dschungel zu finden ist für viele Unternehmen erforderlich, um rechtssicher zu sein, Geld zu sparen und konkurrenzfähig zu bleiben.