Rechtliche Aspekte im Onlinehandel: Vertragsabschluss und Preisbekanntgabe

Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie wir Waren und Dienstleistungen erwerben, grundlegend verändert. Der Onlinehandel bietet Konsumenten Bequemlichkeit, Schnelligkeit und Einfachheit.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Aspekte des Vertragsabschlusses im Onlinehandel, insbesondere auf die Preisbekanntgabe und die Voraussetzungen für einen rechtskräftigen Vertragsabschluss.

Vertragsabschluss im Onlinehandel

Beim Onlinekauf gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen des Kaufvertragsrechts wie in der realen Welt. Die Parteien müssen über die Hauptpunkte des Vertrages einig sein, handlungsfähig sein, und der Vertragsinhalt darf weder widerrechtlich noch unsittlich oder unmöglich sein. Im Onlinehandel kommt es jedoch darauf an, wie die Übereinstimmung zustande kommt und wie die Annahmeerklärung erfolgt.

Preisbekanntgabe

Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Verbraucher vor Vertragsschluss umfassend über alle relevanten Preisinformationen informiert werden.

Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. c UWG müssen Anbieter klare Identitätsangaben, Kontaktadresse und eine gültige E-Mail-Adresse bereitstellen, meistens findet das im Impressum statt. Die technischen Schritte zum Vertragsabschluss müssen transparent sein, und es müssen angemessene Mittel zur Fehlerkorrektur bereitgestellt werden. Wesentliche Vertragsinformationen, einschließlich Preis, Umfang, Inhalt und Eigenschaften des Produkts, müssen bereits beim Produktangebot klar und deutlich kommuniziert werden.

Gesamtpreisbekanntgabe im Onlinehandel

Die Gesamtpreisbekanntgabe ist ein zentraler Grundsatz, der sicherstellt, dass sämtliche öffentlichen Abgaben, Urheberrechtsvergütungen und andere nicht optional wählbare Zuschläge im Endpreis enthalten sind. Dies gilt auch für messbare Waren, bei denen zusätzlich der Grundpreis nach Art. 5 und 6 PBV anzugeben ist.

Vertragsabschluss im Onlinehandel

Der Vertragsabschluss im Onlinehandel erfolgt durch die Bestellung des Konsumenten, bei der er einen verbindlichen Antrag stellt, die Waren zu kaufen. Der im Warenkorb angezeigte Gesamtpreis ist für die Parteien verbindlich. Die Bestellbestätigung des Verkäufers führt zur Annahme des Antrags und somit zum verbindlichen Vertragsabschluss.

Fazit

Onlineanbieter müssen nicht nur die rechtlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch klare und verständliche Kommunikation sicherstellen. Die Preise müssen klar, transparent und vollständig gezeigt werden. Erst mit der Bestätigung des Verkäufers, kommt dann der Vertrag zu Stande.

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