Mantelhandel – worauf muss ich achten?

Unter Mantelhandel ist nichts anders zu verstehen als der Erwerb einer nicht mehr aktiven Kapitalgesellschaft.

Die Statuten sind vorhanden, der Sitz und die Organe sind eingetragen und grundsätzlich fehlt nur, dass die Gesellschaft wieder den Betrieb aufnimmt.

Es ist ähnlich wie in der Formel 1: Der Rennwagen ist parat und muss nur noch auf die Piste fahren.

Kleine Vorbemerkung: Hier geht es spezifisch nur um das Thema von inaktiven AGs bzw. Mantelgesellschaften und nicht allgemein um den Kauf und Verkauf von Firmen bzw. von einer externen Nachfolgeregelung.

Warum existieren inaktive Aktiengesellschaften?

Es können mehrere Gründe im Spiel sein, wie zum Beispiel, nach der Aufgabe der geschäftlichen Aktivitäten eine langwierige und kostenintensive Liquidation zu umgehen und auch die steuerlichen Folgen zu vermeiden.

Was muss ich als Veräusserer achten?

Sämtliche handelsregisterrechtlichen Änderungen einer Aktiengesellschaft werden immer eine Spur hinterlassen. In anderen Worten bedeutet das, dass auch noch lange Zeit nach der erfolgten Veräusserung der AG und wenn schon lange keine Beziehung mehr besteht, noch sichtbar ist, wer in der Vergangenheit Verwaltungsrat war, wo die Firma ihren Sitz hatte, welche Zwecke sie verfolgt hat, wie hoch das Aktienkapital war usw.

Es ist daher möglich, dass der Veräusserer, auch wenn er nichts mehr mit der AG zu tun hat, noch mit ihr in Verbindung gebracht wird.

Ferner ist für den Veräusserer wichtig, sich dahingehend abzusichern, dass der Erwerber bei allfälligen steuerrechtlichen Folgen finanzieller Art, die sich aus dem Tatbestand einer indirekten Teilliquidation ergeben können, die Verkäuferschaft schadlos hält.

Was muss ich als Erwerber achten?

Grundsätzlich werden lediglich die Beteiligungen der "inaktiven" AG erworben. Dazu gehört allerdings auch ihre Geschichte. Der erste Punkt, auf den zu achten ist, ist der zu bezahlende Preis. Damit der Erwerb auch nur ansatzweise Sinn macht, muss der Preis deutlich tiefer als eine Neugründung sein.

Ferner ist darauf zu achten, dass auch im Fall, wenn keine Kreditoren aufgewiesen sind, es möglich ist, dass der eine oder andere Gläubiger sich meldet, wenn seine Forderungen noch nicht verjährt sind. Eine sorgfältige rechtliche und buchhalterische Prüfung kann sehr viele Antworten liefern, aber nicht zu 100 % das Risiko ausschliessen. Ebenfalls sehr empfehlenswert ist, ein Ruling über die steuer- und sozialversicherungsbedingten Forderungen zu veranlassen, um allfällige Pendenzen dieser Art abzuklären.

Auch wenn die AG nicht mehr aktiv ist, ist es sinnvoll, eine Prüfung (eine sogenannte Due Diligence) zu veranlassen, um die Historie der Gesellschaft genau zu erfahren.

Oft wird das Thema Zeit als Vorteil für den Kauf einer Mantelgesellschaft angegeben. Ich vertrete die Meinung, dass das nur sehr bedingt richtig ist. Die notwendigen Prüfungen (Due Diligence, Ruling), die Verhandlung mit dem Verkäufer sowie die Vorbereitungen der notwendigen Änderungen für die Anpassungen im Handelsregister brauchen oft nicht weniger Zeit als eine Neugründung.

Fazit

Der Kauf einer Mantelgesellschaft kann unter Umständen eine interessante Möglichkeit sein, wenn alle Faktoren sorgfältig berücksichtigt werden.

Auf keinen Fall dürfen das Due Diligence und das Steuerruling vernachlässigt werden, um nachträgliche böse Überraschungen zu vermeiden.