Mantelhandel – worauf muss ich achten?
Unter Mantelhandel ist nichts anders zu verstehen als der Erwerb einer nicht mehr aktiven Kapitalgesellschaft.
Die Statuten sind vorhanden, der Sitz und die Organe sind eingetragen und grundsätzlich fehlt nur, dass die Gesellschaft wieder den Betrieb aufnimmt.
Es ist ähnlich wie in der Formel 1: Der Rennwagen ist parat und muss nur noch auf die Piste fahren.
Kleine
Vorbemerkung: Hier geht es spezifisch nur um das Thema von inaktiven AGs bzw.
Mantelgesellschaften und nicht allgemein um den Kauf und Verkauf von Firmen
bzw. von einer externen Nachfolgeregelung.
Warum
existieren inaktive Aktiengesellschaften?
Es können mehrere Gründe im Spiel sein, wie zum Beispiel, nach der Aufgabe der geschäftlichen Aktivitäten eine langwierige und kostenintensive Liquidation zu umgehen und auch die steuerlichen Folgen zu vermeiden.
Was
muss ich als Veräusserer achten?
Sämtliche handelsregisterrechtlichen Änderungen einer Aktiengesellschaft werden immer eine Spur hinterlassen. In anderen Worten bedeutet das, dass auch noch lange Zeit nach der erfolgten Veräusserung der AG und wenn schon lange keine Beziehung mehr besteht, noch sichtbar ist, wer in der Vergangenheit Verwaltungsrat war, wo die Firma ihren Sitz hatte, welche Zwecke sie verfolgt hat, wie hoch das Aktienkapital war usw.
Es ist daher möglich, dass der Veräusserer, auch wenn er nichts mehr mit der AG zu tun hat, noch mit ihr in Verbindung gebracht wird.
Ferner
ist für den Veräusserer wichtig, sich dahingehend abzusichern, dass der
Erwerber bei allfälligen steuerrechtlichen Folgen finanzieller Art, die sich
aus dem Tatbestand einer indirekten Teilliquidation ergeben können, die
Verkäuferschaft schadlos hält.
Was
muss ich als Erwerber achten?
Grundsätzlich werden lediglich die Beteiligungen der "inaktiven" AG erworben. Dazu gehört allerdings auch ihre Geschichte. Der erste Punkt, auf den zu achten ist, ist der zu bezahlende Preis. Damit der Erwerb auch nur ansatzweise Sinn macht, muss der Preis deutlich tiefer als eine Neugründung sein.
Ferner
ist darauf zu achten, dass auch im Fall, wenn keine Kreditoren aufgewiesen
sind, es möglich ist, dass der eine oder andere Gläubiger sich meldet, wenn
seine Forderungen noch nicht verjährt sind. Eine sorgfältige rechtliche und
buchhalterische Prüfung kann sehr viele Antworten liefern, aber nicht zu 100 %
das Risiko ausschliessen. Ebenfalls sehr empfehlenswert ist, ein Ruling über
die steuer- und sozialversicherungsbedingten Forderungen zu veranlassen, um
allfällige Pendenzen dieser Art abzuklären.
Auch wenn die AG nicht mehr aktiv ist, ist es sinnvoll, eine Prüfung (eine sogenannte Due Diligence) zu veranlassen, um die Historie der Gesellschaft genau zu erfahren.
Oft
wird das Thema Zeit als Vorteil für den Kauf einer Mantelgesellschaft
angegeben. Ich vertrete die Meinung, dass das nur sehr bedingt richtig ist. Die
notwendigen Prüfungen (Due Diligence, Ruling), die Verhandlung mit dem
Verkäufer sowie die Vorbereitungen der notwendigen Änderungen für die
Anpassungen im Handelsregister brauchen oft nicht weniger Zeit als eine
Neugründung.
Fazit
Der Kauf einer Mantelgesellschaft kann unter Umständen eine interessante Möglichkeit sein, wenn alle Faktoren sorgfältig berücksichtigt werden.
Auf keinen Fall dürfen das Due Diligence und das Steuerruling vernachlässigt werden, um nachträgliche böse Überraschungen zu vermeiden.