FIFA vs. PUMA, PUMA vs. FIFA - das markenrechtliche Duell um die Fussball-WM 2022 in Katar

Vor der Fussballweltmeisterschaft in Katar kam es zu einer markenrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der FIFA und PUMA. 

Wie alles begann …

PUMA hat im Jahr 2018 und 2019 zwei Wortmarken beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) angemeldet: PUMA WORLD CUP QATAR 2022 und PUMA WORLD CUP 2022, beide für die Klassen 18, 25 und 28 (bei diesen Klassen geht es um Sportartikel, Bekleidung und Accessoires).

Die FIFA hat im Jahr 2018 die Bildmarken Qatar 2022 und World Cup 2022 (mit Fussbällen als "0" von 2022) für zahlreiche Kategorien beim IGE hinterlegt.

Die Auseinandersetzung:

Die FIFA hat beim Handelsgericht des Kantons Zürich die Löschung der beiden Marken von PUMA beantragt, selbstverständlich hat sich PUMA gewehrt und sogar Widerklage eingereicht mit dem Begehren, die beiden Marken der FIFA als nichtig zu erklären.

Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat beide Klagen abgewiesen. Die Klage der FIFA gegen PUMA wurde abgewiesen, weil die Marken "PUMA WORLD CUP QATAR 2022" und "PUMA WORLD CUP 2022" keine irreführenden Zeichen i.S.v. Art. 2 lit. c MSchG darstellen, und die Widerklage von PUMA, weil die Bildmarken "QATAR 2022" und "WORLD CUP 2022" keine Zeichen des Gemeingutes i.S.v. Art. 2 lit. a MSchG seien.

Beide Parteien waren damit nicht einverstanden und haben Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Die FIFA hat argumentiert, dass die Marken von PUMA irreführend seien, indem sie eine "besondere Beziehung" zur WM 2022 suggerieren, und PUMA hat argumentiert, durch die Unterstützung der Spieler/Mannschaften ein "indirektes Sponsoring" zu betreiben (zur Erinnerung, 6 Mannschaften waren von PUMA ausgerüstet).

Die Entscheidung

Das Bundesgericht hat die Klage der FIFA teilweise gutgeheissen und die Widerklage von PUMA vollumfänglich gutgeheissen. Am Ende hat das Bundesgericht angeordnet, die Marken "PUMA WORLD CUP QATAR 2022" und "PUMA WORLD CUP 2022" und die figurativen Marken "Qatar 2022" und "World Cup 2022" im Markenregister löschen zu lassen, und sie für nichtig erklärt.

Das Learning

Bei der Eintragung und bei der Durchsetzung von Markenrechten gibt es sehr viele Details und Hindernisse zu beachten. Obwohl die Eintragung oft einfach aussieht, können schon Kleinigkeiten dazu führen, dass die Registrierung scheitert.

Zudem ist zu beachten, dass auch, wenn die Eintragung per se erfolgreich gewesen ist, die Durchsetzung der Markenrechte problematisch sein kann.

Eine sorgfältige und fundierte Prüfung der Schutz- und Eintragungsfähigkeit einer Marke kann viele Anhaltspunkte liefern, allerdings nicht die Frage zu 100% beantworten, ob die Registrierung mit Sicherheit erfolgreich sein wird.

Vlog: https://youtu.be/8o2Eh2b4J7k
Podcast: https://rechtssicherheit.podigee.io/3-neue-episode
BGer: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple...