Die Probezeit: alles, was Sie darüber wissen müssen.

Die Probezeit ist ein Thema, das viele Menschen betrifft, wenn sie einen neuen Job beginnen, aber auch viele Arbeitgeber: Lesen Sie hier, worauf zu achten ist und welche Möglichkeiten, welche Rechte und welche Pflichten Sie haben. 

Wir werden die folgenden Fragen klären: Was ist die Probezeit? Wofür ist sie gut? Wie lange dauert sie? Und was passiert bei einer Kündigung, Lohnfortzahlung und Sperrfristen?

Was ist die Probezeit und wofür ist sie gut?

Die Probezeit ist eine Phase, die am Anfang eines neuen Arbeitsverhältnisses steht. Während dieser Zeit haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit, festzustellen, ob die Zusammenarbeit gut funktioniert. Es handelt sich um eine Art "Testphase", in der beide Seiten die Gelegenheit haben, sich kennenzulernen und herauszufinden, ob die Erwartungen erfüllt werden und die Fähigkeiten und Qualifikationen des Mitarbeiters den Anforderungen des Jobs entsprechen.

Wichtig dabei ist, dass die Probezeit nur für Neuanstellungen möglich ist. Wenn der Arbeitnehmer – zum Beispiel nach der Lehre – im Betrieb bleibt, die Stelle innerhalb des Betriebes wechselt oder nach einem befristeten Arbeitsverhältnis in einen unbefristeten Vertrag wechselt, ist die Probezeit grundsätzlich unzulässig. 

Wie lange dauert die Probezeit?

Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen dauert die Probezeit gemäss Art. 335b Abs.1 OR 1 Monat, wenn die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Der Gesetzgeber gibt die Möglichkeit, die Probezeit auf ein Maximum von 3 Monaten zu vereinbaren oder sogar ganz darauf zu verzichten. Über drei Monate kann grundsätzlich nicht verlängert werden. Die einzigen Möglichkeiten hierfür sind zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit, Militärdienst oder Unfall nicht arbeiten kann. In diesen Fällen kann entsprechend verlängert werden. 

Die Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden, wenn die Parteien keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen haben. Damit die verkürzten Kündigungsfristen gelten, muss die Kündigung sowohl während der Probezeit ausgesprochen werden als auch empfangen werden, d. h., dass die gekündigte Partei noch während der Probezeit davon erfahren muss. Der Kündigungstermin selbst kann in die Zeit nach der Probezeit fallen.

Zum Thema Kündigung ist auch sehr wichtig zu erwähnen, dass die Sperrfristen, die wir von der ordentlichen Kündigung kennen, während der Probezeit nicht gelten. Konkret heisst das, dass der Arbeitgeber das Recht hat, den Arbeitnehmer auch während Krankheit, Schwangerschaft, Unfall usw. zu kündigen. Die Sperrfristen von Art. 336c OR gelten ausdrücklich erst nach der Probezeit.

Eine weitere Besonderheit betrifft die Lohnfortzahlung. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht, im Falle einer in Folge von Krankheit, Mutterschaft usw. trotzdem den Lohn zu bekommen. Das wäre die ordentliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Während der Probezeit bzw. in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Lohnfortzahlung, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen oder – was auch sehr oft den Fall ist – es wurde eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Bei Unfällen ist es oft anders: Die obligatorische Unfallversicherung gilt ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses und somit auch der Versicherungsschutz. 

In diesem Beitrag haben wir die Probezeit eingehend beleuchtet. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der Schlüsselpunkte:

Die Probezeit ermöglicht es, die Eignung des Arbeitsverhältnisses zu prüfen und die Erwartungen abzugleichen. Beachten Sie, dass sie in der Regel nur für Neuanstellungen gilt.

Die Dauer der Probezeit variiert, jedoch gibt es gesetzliche Vorgaben. Sie kann auf bis zu drei Monate verlängert werden oder es kann ganz auf sie verzichtet werden.

Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen, und die Sperrfristen wie bei der ordentlichen Kündigung sind nicht anwendbar.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann während der Probezeit eingeschränkt sein, es sei denn, es wurde anderes vereinbart oder eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.

Die Probezeit erfordert sorgfältige Planung und Kenntnis der Regeln. Ich hoffe, dass dieser Beitrag dazu beigetragen hat, die Grundlagen der Probezeit zu klären, und Ihnen mehr Sicherheit bietet. Wenn Sie Fragen zur Probezeit oder allgemein zu Arbeitsrecht haben, melden Sie sich. Mit Schrembs Legal sind Sie in sicheren Händen.

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