Die Einzelfirma: Der schnellste Weg in die Selbstständigkeit

Die Gründung einer Einzelfirma – auch als Einzelunternehmen bekannt – ist der einfachste und schnellste Weg, um sich selbstständig zu machen. Doch bevor man sich entscheidet, diese Unternehmensform zu wählen, ist es wichtig, die wesentlichen Vorteile und Nachteile zu kennen sowie die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen zu verstehen. In diesem Blogbeitrag geben wir einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer Einzelfirma in der Schweiz.

Was ist eine Einzelfirma?

Die Einzelfirma ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Sie wird von einer Einzelperson geführt und eignet sich besonders für Tätigkeiten, die eng mit der Person des Inhabers verbunden sind und keine großen Investitionen oder Risiken erfordern. Oft wird diese Unternehmensform von Klein- und Mikrounternehmen gewählt, bei denen der Inhaber selbst die Geschäfte führt und keine oder nur wenige Mitarbeiter beschäftigt.

Vorteile der Einzelfirma

Eine Einzelfirma bietet viele Vorteile, besonders für Gründer, die schnell und ohne großen Aufwand starten möchten:

1. Schnelle und einfache Gründung: Die Einzelfirma kann sofort mit der Aufnahme der Tätigkeit entstehen. Es sind keine formellen Gründungsschritte oder Kapitalanforderungen nötig.
 
2: Kein Startkapital erforderlich: Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen wie der GmbH oder der AG wird kein Mindestkapital benötigt. Dies macht die Einzelfirma besonders attraktiv für Gründer mit wenig Eigenkapital.
 
3. Nutzung von Pensionskassengeldern (BVG): Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, die Pensionskasse (BVG) für die Unternehmensgründung aufzulösen und als Startkapital zu verwenden – ein Vorteil, den GmbH- und AG-Gründer nicht haben.

Nachteile der Einzelfirma

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Nachteile, die man vor der Gründung bedenken sollte:

1. Unbeschränkte Haftung: Der Inhaber haftet persönlich und unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies kann im Falle von finanziellen Schwierigkeiten schwerwiegende Folgen haben.

2. Eingeschränkte Namenswahl: Der Firmenname muss den Nachnamen des Inhabers enthalten (z.B. „Schrembs Beratungen“ oder „Müller Schreinerei“). Fantasiebezeichnungen sind zwar erlaubt, der Name darf jedoch keine Irreführung oder Täuschung bewirken. Zudem ist der Firmenname nur lokal geschützt.

3. Wachstumsgrenzen: Die Einzelfirma eignet sich vor allem für kleinere Unternehmen. Mit dem Wachstum des Unternehmens könnten andere Rechtsformen wie die GmbH oder AG attraktiver werden, um das persönliche Risiko zu minimieren und die Finanzierungsmöglichkeiten zu erweitern.

Rechtliche Grundlagen

Die Einzelfirma ist im Obligationenrecht (OR) nicht explizit geregelt, da sie keine Gesellschaft im rechtlichen Sinne ist. Wichtige gesetzliche Bestimmungen finden sich jedoch im Handelsregisterrecht und in der Rechnungslegung.

- Firmenname: Laut Art. 945 OR muss der Firmenname den Nachnamen des Inhabers enthalten. Zusätze wie das Tätigkeitsfeld oder Fantasienamen sind erlaubt, dürfen aber nicht irreführend sein. Der Name ist nur am Ort der Eintragung geschützt, was bedeutet, dass eine Firma „Müller Immobilien“ in Zürich ebenfalls existieren könnte, obwohl es bereits eine „Müller Immobilien“ in Kreuzlingen gibt.
 
- Handelsregistereintrag: Eintragungen ins Handelsregister sind erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 verpflichtend. Darunter bleibt die Eintragung freiwillig. Ein Eintrag erhöht jedoch die Glaubwürdigkeit und Seriosität des Unternehmens, weshalb er oft empfohlen wird.

Sozialversicherungen

Ein wichtiger Schritt bei der Gründung einer Einzelfirma ist die Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Selbstständige müssen sich bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) registrieren, um die Sozialbeiträge zu leisten. Diese Beiträge werden auf Basis des Gewinns des Unternehmens berechnet.

Wichtig ist hierbei, dass die Selbstständigkeit offiziell anerkannt wird. Eine Nicht-Anmeldung kann dazu führen, dass der Gründer als scheinselbstständig gilt, was rechtliche Konsequenzen und Nachzahlungen nach sich ziehen kann.

Steuern und Mehrwertsteuer

Die Besteuerung der Einzelfirma erfolgt über die persönliche Einkommenssteuer des Inhabers. Der Gewinn des Unternehmens wird als Teil des Einkommens des Inhabers betrachtet und entsprechend versteuert.

- Mehrwertsteuerpflicht: Ein Einzelunternehmen muss sich nur dann für die Mehrwertsteuer anmelden, wenn der jährliche Umsatz CHF 100'000 übersteigt. Unterhalb dieser Grenze bleibt die Anmeldung freiwillig. Viele Unternehmer entscheiden sich jedoch für eine freiwillige Anmeldung, da dies die Akzeptanz bei Geschäftspartnern und Kunden erhöhen kann.

Wachstum und Umwandlung der Rechtsform

Auch wenn die Einzelfirma ein guter Einstieg in die Selbstständigkeit ist, kann es im Laufe der Zeit sinnvoll sein, die Rechtsform zu ändern. Dies gilt insbesondere, wenn das Unternehmen wächst und das persönliche Haftungsrisiko zu gross wird.

Eine Umwandlung in eine GmbH oder AG bietet einige Vorteile, darunter:
- Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen: Bei einer GmbH oder AG haften die Inhaber nur mit dem Gesellschaftsvermögen, was das persönliche Risiko deutlich reduziert.
- Bessere Finanzierungsmöglichkeiten: Kapitalgesellschaften haben oft bessere Möglichkeiten, Fremd- und Eigenkapital zu beschaffen, um das Wachstum zu finanzieren.

Fazit

Die Einzelfirma ist eine hervorragende Option für Gründer, die schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand in die Selbstständigkeit starten möchten. Sie bietet Flexibilität und erfordert keine hohen Startkapitalinvestitionen. Doch neben den Vorteilen gibt es auch einige Risiken, wie die persönliche Haftung, die gut bedacht sein wollen.

Wenn Ihr Unternehmen wächst oder die Geschäftstätigkeit komplexer wird, kann die Umwandlung in eine GmbH oder AG eine sinnvolle Option sein.

Falls Sie weitere Fragen zur Gründung einer Einzelfirma haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Dieser Beitrag ist auch auf YouTube und Spotify zu finden.